>>165387>>165388Die ganze Hypothese von
>Ich möchte nicht wissen, was da an [Filterlistenbetreiber] fließt, um umliebsame Mitbewerber zu schädigen.
bricht doch schon aufgrund elementarer Logik zusammen. Wofür würde ein Filterlistenbetreiber Geld erhalten? Na, um Werbung durchzulassen, was dann zum Unwort "acceptable ads" führt.
Nur leider sehe ich mit uBlock Origin und den aktivierten Filterlisten _gar keine Werbung_. Wofür hätte also jemand Geld bekommen?
Die ganze Argumentation bricht in sich zusammen, wenn _niemand_ Werbung ausspielen kann.
Solange die Adblocker/Filterlisten jede Werbung und jedes Tracking blockieren, sind es "equal opportunity Arschlöcher", wie Fefe sagen würde. Sie sind gleichermaßen arschig gegenüber allen.
Und genau das will ich von einem Werbeblocker.
Was übrig bleibt, ist, dass ein "Mitbewerber" sich gar nicht durch Werbung finanziert, sondern durch Verkauf von Fan-Artikeln, Subskriptionen,
Kollusionen "Kollaborationen" mit Firmen etc. Ein solcher könnte dann bezwecken wollen, den Werbemarkt verkleinert zu wollen. Jedoch ist mir bezüglich solcher Seiten (mit solchen Einkommensquellen) im deutschten Technikseiten-Markt absolut 0,0 bekannt, solche Seiten gibt es einfach nicht (amüsanterweise hat doch gerade $komischePCseite1.de ihr Abo).
Aber Felix hat mal etwas weiter zur VG Wort und deren Vergütungschema recherchiert.
Zunächst einmal: Woher die VG Wort überhaupt Geld kriegt.
>Die Haupteinnahmequelle der VG Wort ist die gesetzliche Pauschalabgabe
>kleiner mobiler PC: 10,63 €
>Mobiltelefone: 6,25 €
>Externe Festplatten: 4,44 €
>ab 1. Januar 2020: 0,30 € für USB-Sticks und Speicherkarten
>Scanner ab 1. Januar 2008: 12,50 €
>Laserdrucker ab 1. Januar 2008: 12,50 €
>Clouds: Seit September 2022 versuchte die ZPÜ gegenüber Cloud-Anbietern die Forderung geltend zu, „Auskünfte über Stückzahlen an Clouds zu erteilen, die seit 2019 in Deutschland in den Verkehr gebracht bzw. an Kunden überlassen wurden“ bzw. werden. Ein Tarif wurde bislang nicht veröffentlicht.[25] Im Frühjahr 2024 wies der BGH diese Forderungen zurück.[26]
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
>Von den 17,93 Euro in der regulären Ausschüttung wird Journalist*innen dann auch noch die Verlagsbeteiligung – 30 Prozent für frei verfügbare, 33 Prozent für Texte hinter Bezahlschranken – abgezogen, sodass Autor*innen 12,55Euro für Texte ohne Paywall und 11,95 Euro für Texte hinter der Paywall verbleiben. Die ganz fetten Jahre, in denen es pro Text über 40 Euro gab, sind also endgültig vorbei.
>Vergleiche im Jahr 2021: 45,00 Euro
>Dass die METIS-Quoten seit Jahren sinken, liegt unter anderem daran, dass sie unnatürlich hoch waren. Viele Autor*innen von Online-Texten wussten nichts von der VG-Wort oder wollten sich nicht damit beschäftigen. Seit dem Beginn der 2020er-Jahre melden allerdings immer mehr Autor*nnen immer mehr Texte, sodass der Kuchen in immer mehr Stücke geteilt werden muss.
https://mmm.verdi.de/beruf/vg-wort-die-fetten-jahre-sind-vorbei-109301
Der Redakteur kriegt also 12,55 Euro pro Artikel von der VG Wort, aber nur mit mindestens 1.500 Zählpixel-Aufrufen, laut Seitenbetreiber also ~6.000 Seitenaufrufen.
Mindestlohn beträgt übrigens aktuell 13,90 Euro/Stunde.
>Neue Einnahmequellen für die VG-Wort
>Da sich die Verbreitung und Nutzung von Inhalten stetig ändert, müssen auch die Vewertungsgesellschaften ihre Einnahmemodelle ständig anpassen und verhandeln darüber auch. Naturgemäß hinken diese Prozesse der technischen Entwicklung immer etwas hinterher. In den nächsten Jahren ist mit Erlösen aus neuen Einnahmequellen der VG Wort zu rechnen.
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
>Sonderausschüttung, die 2026 zum letzten Mal fällig wird
Das hat Felix dann weiter interessiert, und:
>Bei der Ausschüttung im Herbst 2022 für das Jahr 2021 bekam man zum Beispiel 20 Euro, wenn auf irgendeiner Webseite mindestens ein eigener Text veröffentlicht wurde – egal, wie oft er angeklickt wurde. Ab 21 Texten auf einer Webseite gab es 60 Euro, ab 61 Texten sogar 120 Euro.
>Ein weiterer Vorteil der Sonderausschüttung: Hier zählen auch ältere Texte mit, solange sie weiterhin auf der jeweiligen Webseite stehen. Sie können von den Autor:innen jedes Jahr wieder neu für die Sonderausschüttung gemeldet werden, auch wenn man vielleicht gar keine neuen Artikel mehr geliefert hat. Es hat also durchaus auch seine Vorteile, wenn Verlage oder Sender keine Zählpixel in Onlinetexte einbauen. Fraglich ist allerdings, ob es überhaupt angemessen und gerecht ist, wenn man auch für Texte aus früheren Jahren jedes Jahr wieder neue Vergütungen aus der Sonderausschüttung erhält.
https://uebermedien.de/88365/mehr-ist-weniger-die-tantiemen-der-vg-wort-schrumpfen-die-probleme-wachsen/
Die Sonderausschüttung, die es nach diesem Jahr nicht mehr geben wird, klingt ja nach einem astreinen Selbstbedienungsladen!
>Ärgerlich finde ich auf jeden Fall, dass die VG Wort die Teilnahme an der Sonderausschüttung unnötig erschwert: Wer regelmäßig für dieselben Redaktionen arbeitet, kann seine Meldungen aus dem Vorjahr nicht einfach ins neue Jahr hinüberkopieren, sondern muss für jedes Jahr wieder ein neues Online-Meldeformular für jede einzelne Webseite ausfüllen. Bei jeder dieser Meldungen muss man mehrere Häkchen setzen (z.B. zum Akzeptieren der Teilnahmebedingungen), die man nicht voreinstellen kann, so dass man sie Meldung für Meldung wieder neu anklicken muss – eine nervige Fließbandarbeit. Leider ist die VG Wort bisher nicht bereit, dieses umständliche Verfahren zu vereinfachen.
Ärgerlich! Da hatte man schon die Arbeit, den Text zu kopieren! Und dann gab es noch nicht einmal automatisch Geld, sondern musste ein Formular ausfüllen!
Aber zurück zum Zählpixel (aka METIS-Quote):
>„Werden allerdings dieselben Texte unter verschiedenen Karteinummern gemeldet, dann ist eine Vergütung möglich, denn dann ist von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit auszugehen.“
>Also wird bei Involvierung mehrerer Verlagsseiten von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Erscheint ein Text nur auf einer Website (egal ob Verlag oder nicht) und erreicht ein Mehrfaches der Mindestabrufzahl, wird nicht von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Und erscheint ein Text auf mehrerer Nichtverlagsseiten und schafft jeweils die Mindestabrufzahl, wird ebenfalls nicht von einer erhöhten Kopierwahrscheinlichkeit ausgegangen. Diese erhöhte Kopierwahrscheinlichkeit gibt es nur bei Texten, die auf mehrerer Verlagsseiten mit Verlagsmarken erfolgreich platziert werden. Dann bekommen alle beteiligten Verlage Geld und der Urheber ein Vielfaches der METIS-Quote.
Also auch noch mit Extra-Sonderbehandlung, wenn man den gleichen Text auf mehrere Webseite von _Verlagen_ kopiert.
>Noch relativ neu ist die Kritik an der VG-Wort-Meldungs-Strategie großer Regionalzeitungsgruppen, die aus unterschiedlichen Teilen der Medienbranche kommt. Ippen und Funke, um zwei Beispiele zu nennen, veröffentlichen auf mehreren Webseiten wortgleiche Texte. Das wäre nicht zu beanstanden, so lange für die identischen Artikel auch identische Zählmarken verwendet werden – sie also für die Ausschüttung wie ein Text behandelt würden.
>So halten es Funke und Ippen auch in der Regel – aber eben nicht immer. Patrick Scheidt, Verwaltungsdirektor der VG Wort, sagt: Wenn eine Mediengruppe aus „mehreren wahrnehmungsberechtigten Verlagen“ bestehe, dann dürfe „jeder dieser Verlage eine unterschiedliche Zählmarke setzen.“ Das ist bei den zahlreichen Einzelunternehmen unter den Dächern von Ippen und Funke der Fall, und das machen sich die beiden Konzerne zu Nutze.
KEK, also weil IPPEN.MEDIA und FUNKE den identischen Text auf 40 "Regional-Seiten" sprotzelt, und jede Seite zumindest 1.500 Aufrufe bekommt, kriegen die 40x mal die Auszahlung.
Hab mich schon immer gefragt, was der Grund ist, warum man 40 gammelige Regional-Seiten noch vorhalten sollte, statt einer starken Marke. Nun weiß Felix die Antwort.
Vielleicht sollten $komischePCseite1.de und $komischePCseite2.de lieber gegen IPPEN-Media und FUNKE hetzen als gegen Werbeblocker.
Wobei, dann könnten ein paar Werbepartner abspringen.
Ceterum censeo VG Wort et Pauschalabgabe esse delendas.