>>141856Vielleicht muss man eben mal draußen langgehen. Z.B. zum Arzt. Oder zum Einkaufen. Oder einfach, weil man Lust hat, und nein, dabei muss man keine Sachbeschädigung, Körperverletzung etc. in Kauf nehmen. Wenn man die Türe offen lässt, ist immer noch der Schuld, der die Sachen klaut. Man muss lediglich nicht auf Beistand durch die Versichertengemeinschaft hoffen, weil man sich freiwillig aber bindend an die Versicherungsbedingungen gebunden hat. So eine Einwilligung fehlt hier aber gerade.
Und das "normale Menschen würden..." setzt voraus, dass die Leute davon überhaupt Bescheid wissen, und selbst dann würde es das nicht rechtfertigen. Nur Gesetze hat man zu kennen, lokales "haben wir immer schon so gemacht, haben wir noch nie anders gemacht" nicht. Sollen sie halt ein Gesetz, oder auf Kommunalebene, eine Verordnung machen. Hups, können sie nicht, deswegen versuchen sie es erst gar nicht.
Normale Menschen würden nach deiner Argumentation auch im Negerviertel nicht mit Brieftasche auftauchen. Trotzdem gehören die Neger dafür rechtgeleitet, nicht die anderen. Mache Negerdinge, gewinne Negerpreise.