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  • [l] Der BGH findet das OK, wenn Burda mit Drohnen Luftaufnahmen ... Effe ## Mod Tue, 03 Dec 2024 21:14:33 GMT Nr. 142139
    JPG 546×641 53.8k
    Der BGH findet das OK [0], wenn Burda mit Drohnen Luftaufnahmen von Michael Schumachers Ferienvilla anfertigt und dann verbreitet.

    Zum Vergleich: Der BGH hatte neulich erst Drohnenfotos von im öffentlichen Raum aufgestellten Kunstwerken als Urheberrechtsverletzung bewertet [1]. Kunstwerke, die da bezahlt von der öffentlichen Hand aufgestellt wurden, um Touristen und Fotografen anzuziehen.

    Zum Vergleich: Welche Rechte der BGH der Presse bei Fotos "gewährt" [2].

    Wusstet ihr eigentlich, dass in Deutschland das Filmen von Urteilsverkündungen nicht erlaubt ist [3]?

    Aber klar, Schumis Haus ist was anderes. Fuck yeah! Die ziehen wir wieder runter zu uns in den Dreck, die Scheiß Promis immer!1!!

    [0] https://www.heise.de/news/BGH-Presse-darf-Schumis-Ferienvilla-zeigen-10187006.html
    [1] https://blog.fefe.de/?ts=99e7f17f
    [2] https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressefotos/pressefotos_node.html
    [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html

    https://blog.fefe.de/?ts=99b1b456
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 21:33:38 GMT Nr. 142142
    Lies doch einfach mal den Artikel.

    >Die Luftaufnahme entstammt einem Immobilienprospekt und entstand, bevor die berühmte Familie das Anwesen erstanden hat. Dementsprechend sind weder Familienmitglieder noch persönliche Gegenstände abgebildet. Ein Swimmingpool oder das Meer sind nicht zu sehen. Da die Kläger weder das Bild angefertigt noch die Immobilie entworfen haben, konnten sie keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen. Und weil das Bild keine Personen zeigt, spielt auch das Kunsturheberrechtsgesetz keine Rolle. Entscheidend war für den BGH die Abwägung von Persönlichkeitsrechten, speziell Schutz der Privatsphäre, samt Besitzstörung einerseits mit dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung samt Pressefreiheit andererseits.

    Ich finde es geschmacklos wie die Presse Schumi verfolgt, aber diese Aufnahme ist nicht zu beanstanden.
    Wer seine Privatsphäre derart schützen will, dass ihn eine Uralt-Aufnahme stört, soll seine Immobilien nicht im Katalog kaufen :3
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 21:35:49 GMT Nr. 142144
    GIF 300×196 1.4M
    JPG 500×500 114.7k
    Bis zur WM ist er wieder fit
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 21:45:18 GMT Nr. 142148
    >>142142
    Du hast recht. Und:
    >Der Leser erfährt insoweit im Text lediglich, dass [das Anwesen] sich auf Mallorca befindet

    >Allein die Möglichkeit, dass anhand der auf dem Luftbild erkennbaren Gestaltungsmerkmale bei entsprechend intensiver Recherche, etwa mittels eines Internetdienstes wie "Google Earth", das Grundstück gegebenenfalls lokalisiert werden kann, genügt insoweit nicht.
    Herausforderung angenommen
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 21:56:54 GMT Nr. 142154
    >>142148
    wäre ne gute Gelegenheit gewesen, die Datenkrake anzuzählen, aber GoogleEarth und StreetView ist ja alles töfte für den BGH
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 22:00:10 GMT Nr. 142155
    >>142142
    Haben die sich nicht bei Kauf des Anwesens die Urheberrechte vom Architekten überschreiben lassen? Anfänger.
  • [l] Felix Tue, 03 Dec 2024 22:22:07 GMT Nr. 142163
    >>142155
    Man kann sein Urheberrecht nicht abtreten.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 00:29:24 GMT Nr. 142175
    >>142163
    Das einzige, das man nicht abtreten kann, ist die Tatsache, der Urheber zu sein. Alle anderen Urheberrechte sind via Nutzungsrecht "räumlich und zeitlich ungbegrenzt" abtretbar.
  • [l] Update Effe ## Mod Wed, 04 Dec 2024 01:33:03 GMT Nr. 142176
    @@ -1 +1 @@
    -Der BGH findet das OK [0], wenn Burda mit Drohnen Luftaufnahmen von Michael Schumachers Ferienvilla anfertigt und dann verbreitet.
    +Der BGH findet das OK [0], wenn Burda mit Drohnen Luftaufnahmen von Michael Schumachers Ferienvilla [s]anfertigt und dann[/s] verbreitet.
    @@ -10,0 +11,2 @@
    +[b]Update[/b]: Gleich mehrere Leser haben sorgfältig gelesen und gemerkt, dass Burda die Aufnahmen nicht selber gemacht hat. Die sind gemacht worden, bevor Schumi da einzog.
    +

  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 01:44:38 GMT Nr. 142177
    >>142175
    Nutzungsrecht!=Urheberrecht
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 05:28:28 GMT Nr. 142182
    >>142177
    Korrekt, aber das Recht, die Immobilie zu nutzen, geht normalerweise mit dem Kauf auf den neuen Eigentümer über.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 07:39:26 GMT Nr. 142186
    >>142182
    Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind nicht das gleiche wie Eigentumsrechte/Besitzrechte. Die Nutzungsrechte an Bildern vor Kauf der Immobilie bleiben bestehen, das folgt bereits aus der Relativität der Schuldverhältnisse.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 08:18:56 GMT Nr. 142188
    Was Fefe verschweigt: Die Aufnahmen wurden von dem damaligen Hausbesitzer gemacht, bevor die Schumis es kauften.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 08:35:09 GMT Nr. 142189
    >>142188
    Deswegen sein Kompetenzupdate >>142176, welches seinen kompletten Rant obsolet macht:
    >die Aufnahmen ... sind gemacht worden, bevor Schumi da einzog.

    Warum er sich wohl so für die scheinbare Privatspäre des ehemaligen Schnell-im-Kreis-Fahrers in die Bresche wirft? Sympathie für einen ähnlich begrenzt Inselbegabten?
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 09:07:00 GMT Nr. 142192
    >>142186
    >Die Nutzungsrechte an Bildern vor Kauf der Immobilie bleiben bestehen
    Es geht gar nicht um die Nutzungsrechte an den Bildern sondern um die (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an der Immobilie. Selbst wenn für den Katalog ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wurde, erstreckt dieses sich kaum auf eine Weiterverbreitung in Form eines Presseartikels. Beziehungsweise der Presseverlag wäre beweispflichtig, warum er ein solches Nutzungsrecht besitzen sollte. Da die Familie Schumacher es offenbar versäumt hat, sich die exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Immobilie zu sichern (wie gesagt, Anfängerfehler), können sie aber auch keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 09:27:53 GMT Nr. 142196
    Es gibt (mindestens) zwei Urheberrechte: Zum einen das des Architekten und zum anderen das des Photographen. Abgeleitetes Werk nennt man das. Die Details sind dann einzelfallabhängig: Ist das Gebäude nur nebensächlich im Bild oder zentral? Hat das Foto noch eigenen schützenswerten Charakter, zum Beispiel durch Perspektive und Umgebung?

    So oder so gibt es aber keinen Anhaltspunkt, daß das Foto gegen den damaligen Besitzer oder Bewohner gemacht wurde. Da es eine Immobilienanzeige war, würde ich sogar annehmen, daß da noch niemand gewohnt hat. Somit sind Persönlichkeitsrechte schonmal komplett raus.
  • [l] Felix Wed, 04 Dec 2024 09:31:54 GMT Nr. 142197
    >>142192
    Du kannst typischerweise ein Bild in der Stadt machen und verwerten, ohne jeden Architekten, Fahrzeugdesigner und Bildhauer um Erlaubnis zu fragen, der auf dem Bild mit drauf ist. Normalerweise gibt der Architekt seine Rechte sowieso weitgehend ab, wenn es sich nicht um ganz besondere Gebäude handelt. Und der Urheberschutz ist für Alltagsgegenstände, deren Form und Gestaltung dem Gebrauch folgt, nicht sehr hoch.


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