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  • [l] Aufmerksame Leser dieses Blogs werden sich noch an ... Effe ## Mod Fri, 17 Jan 2025 23:36:24 GMT Nr. 145508
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    Aufmerksame Leser dieses Blogs werden sich noch an die "eidesstattlichen Versicherungen" in der Causa Lindemann [0] erinnern, oder in der Causa Aiwanger [1]. Damals habe ich bereits ausgeführt, dass wenn sich die Presse auf "eidesstattliche Versicherungen" beruft, das überhaupt gar nichts wert ist, ich nannte es gar einen Taschenspielertrick.

    Das werden die Journalisten sicher seit dem gelernt haben, richtig? Darauf fallen die jetzt nicht nochmal rein? Doch, klar [2]!

    Der rbb hatte ausführlich über angebliche Missbrauchsvorwürfe gegen einen grünen Politiker berichtet, und bei minimaler Rechercher stellt sich völlig überraschend heraus, dass es das eine "Opfer" gar nicht zu geben scheint.

    Das ist natürlich hochnotpeinlich für den rbb, denn seriöse Journalisten recherchieren erst und berichten dann, nicht wie der rbb erstmal mit Scheiße bewerfen und dann kleinlaut einräumen, dass man sich hat verarschen lassen.

    Jedenfalls, warum ich das überhaupt erwähne: Der rbb fährt genau die Nummer schon wieder.

    >Grundlage für die Berichterstattung waren eidesstattliche Versicherungen von Frauen, die mit uns gesprochen hatten. Außerdem gab es anonyme Meldungen an die Ombudsstelle der Grünen, die uns im Wortlaut vorliegen.

    Und dann machen sie auch noch einen auf ordentliche Journalisten, weil sie nicht alle dieser Hinweise unhinterfragt weiterverlautsprechert haben. Nein, nein! Nur die guten Vorwürfe haben sie weiterkolportiert!1!!

    >Detaillierter berichteten wir ausschließlich über Vorwürfe, bei denen Frauen uns eigenes Erleben eidesstattlich versicherten. Das war deshalb wichtig, weil eine eidesstattliche Versicherung bedeutet, dass sich Menschen strafbar machen, wenn sie in einer solchen schriftlichen Erklärung falsche Behauptungen aufstellen.

    Das stimmt schlicht nicht [3]. Eine Versicherung an Eides statt gibt es nur a) gegenüber Behörden und b) die müssen dann besonders qualifiziert sein, um die überhaupt annehmen zu dürfen.

    Nichts davon war hier der Fall. Irgendein Knülli von rbb-"Journalist" ist weder eine Behörde noch (offensichtlich!) qualifiziert (man verzeihe mir den Wortwitz).

    Für die Frau, der der rbb hier einfach geglaubt hat, um über Leichen gehend eine schöne Story rauspumpen zu können, hat das keine über die sonstigen Aspekte der Tat herausgehenden strafrechtlichen Konsequenzen. Natürlich ist es auch mit vorgetäuschter "eidesstattlicher Erklärung" üble Nachrede [4], über seine Konkurrenten frei erfundene Missbrauchsvorwürfe zu verbreiten.

    [0] https://blog.fefe.de/?ts=9a10c3a8
    [1] https://blog.fefe.de/?ts=9a116ccb
    [2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gelbhaar-vorwuerfe-informantin-strafanzeige-berlin-gruene-pankow.html
    [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
    [4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

    https://blog.fefe.de/?ts=99742828
  • [l] Felix Fri, 17 Jan 2025 23:42:06 GMT Nr. 145510
    Könnte auch Betrug sein, schließlich hat die Frau durch diesen vorsätzlich herbeigeführten Irrtum für sich bzw. Dritte einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erwirkt.
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 08:06:53 GMT Nr. 145519
    >Das stimmt schlicht nicht [3]. Eine Versicherung an Eides statt gibt es nur a) gegenüber Behörden und b) die müssen dann besonders qualifiziert sein, um die überhaupt annehmen zu dürfen.
    Ich möchte lösen: Natürlich ist eine solche Versicherung dafür da, bei einem etwaigen Gerichtsverfahren aus der Schublade geholt und damit einer solchen Behörde vorgelegt zu werden, womit der Tatbestand des § 156 StGB erfüllt ist. Da steht schließlich nicht, dass die Vorlage persönlich erfolgen muss.
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 11:23:42 GMT Nr. 145525
    >Aufmerksame Leser dieses Blogs
    Fuck. Jetzt hat er uns.
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 13:04:40 GMT Nr. 145535
    >>145519
    >Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    und
    >Die Abgabe einer Versicherung ist im Fall der Mündlichkeit mit Erklärung vor der Behörde, im Fall der Schriftlichkeit mit Zugang bei der zuständigen Behörde abgeschlossen.

    Problem ist Äußern != Abgeben und Vorsatz. Wenn vom Äußernden die schriftliche Versicherung an einen Journalisten gegeben wird (ohne Auftrag einer Einreichung bei einer Behörde), und der Journalist die Versicherung ohne eigene Zweifel am Wahrheitsgehalt doch bei einer Behörde einreicht, ist weder Strafbarkeit für den Journalisten (mangels Vorsatz) noch den Äußernden gegeben (weil dieser nicht derjenige ist, der die Versicherung abgegeben hat, sondern nur geäußert hat).
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 13:07:52 GMT Nr. 145537
    >>145535
    Kann man der Journutte in dem Fall wenigstens Fahrlässigkeit vorwerfen?
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 13:59:52 GMT Nr. 145546
    >>145537
    Auch Journalist zu sein schützt nicht vor übler Nachrede. Und den Äußernden erst recht nicht.
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 14:04:17 GMT Nr. 145548
    >>145535
    Das ist doch ein Musterbeispiel für mittelbare Täterschaft. Dazu muss der ausführende Journalist selbst nicht vorsätzlich handeln. Und dass die Versicherung nicht einfach für den internen Gebrauch sondern zur Vorlage bei Dritten einschließlich einschlägiger Behörden gedacht ist, wird der abgebenden Person mindestens eventualvorsätzlich klar sein.
  • [l] Felix Sat, 18 Jan 2025 14:57:00 GMT Nr. 145549
    >>145548
    >Das ist doch ein Musterbeispiel für mittelbare Täterschaft.
    <Aussagedelikte sind nur eigenhändig begehbar, weshalb nur der in der Aussagesituation stehende Täter (§ 25 StGB) der §§ 153 ff. StGB sein kann, andere Personen nur Beteiligte (§§ 26, 27 StGB). Mittelbare Täterschaft soll nach h.M. bei eigenhändigen Delikte unmöglich sein. Daraus erklärt sich die Existenz von § 160 StGB.
    https://strafrecht-online.org/documents/111060/_51_-_Aussagedelikte_KK_744-768.pdf
  • [l] Felix Sun, 19 Jan 2025 08:42:24 GMT Nr. 145590
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    >>145549
    Ja, die Presse ist bereits aus dem Schneider, wenn sie schreibt, ihm werde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Denn das ist ein wahrer Fakt. Ihm wurde es vorgeworfen. Solange die Presse nicht schrieb, daß er sexuelle Belästigung beging, hat sie sich die Vorwürfe nicht zu eigen gemacht.

    Bild relatiert: Die Täterin (Name publiziert vom Tagesspiegel).
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 12:12:26 GMT Nr. 145714
    >>145549
    Danke Jura-Felix!
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 18:41:41 GMT Nr. 145752
    >>145549
    Guter Punkt. Aber laut dem Schönke/Schröder soll eine schriftliche Versicherung an Eides statt vor der Behörde abgegeben sein, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden zugegangen ist (Rn. 19). Eine mittelbare Täterschaft benötigt es dann wohl nicht.

    Die Muster zu Versicherungen an Eides statt, die Felix im Netz so gefunden hat, weisen auch alle.jpg auf die Strafbarkeit einer falschen Versicherung hin. Er vermutet stark, dass eine Pressekammer ein Schriftstück, wo das fehlt oder wo nicht explizit drinsteht, dass sie zur Vorlage bei Gericht vorgesehen ist, nur müde belächeln.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 20:09:06 GMT Nr. 145759
    >>145752
    >Eine schriftliche Versicherung ist in diesem Sinne abgegeben, wenn sie der zuständigen Behörde mit dem Willen des Erklärenden, ggf. auch durch einen Dritten, zugeht (vgl. z. B. Bosch/Schittenhelm in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 156 Rn. 19 m. w. N.; MK-Müller, StGB, 3. Aufl., § 156 Rn. 12).
    Das Problem ist: Schweigen ist keine Willenserklärung. Wenn die Vorlage keine solche Willenserklärung (z.B. "zur Vorlage bei Gericht") enthält, ist die äußernde Person fein raus. Kurze Internetsuche hat ergeben, dass die meisten Vorlagen so eine Erklärung tatsächlich beinhalten. (Sogar die Versicherung, die man zum Melden von Raubmordkopien [0] bei Microsoft benutzen soll.)

    Bleibt also noch der Fall, dass die Person sich eine Erklärung selbst gebastelt hat, und der Journalist aus Unkenntnis das so akzeptiert. Was Felix durchaus für wahrscheinlich hält.

    [0] https://download.microsoft.com/download/E/6/2/E626FB36-36B9-4A73-9268-C133F0B4C672/Eidesstattliche_Versicherung.docx
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 20:17:12 GMT Nr. 145760 SÄGE
    Oh Nein! Ni nicht die Grünerinos!
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 20:20:20 GMT Nr. 145762 SÄGE
    Anstatt sich zu freuen das ausnahmsweise mal ein Früher vom Regierungsfunk eins draufgekriegt hat flennt daß linke Gesindel hier Rum
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 20:23:18 GMT Nr. 145764
    >>145759
    >Bleibt also noch der Fall, dass die Person sich eine Erklärung selbst gebastelt hat, und der Journalist aus Unkenntnis das so akzeptiert. Was Felix durchaus für wahrscheinlich hält.
    Der rbb ist viel zu sehr Behörde, als dass die irgendwas akzeptieren würden, was nicht auf ihren allerheiligsten Formularen basieren würde.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 20:58:45 GMT Nr. 145766
    >>145764
    Und im rbb gab es auch keine Korruption, weil sie dafür schließlich viel zu sehr Behörde sind.

    Pro-Tipp: Es sind Pensionsanstalten mit Hobby-Sendebetrieb.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 21:25:40 GMT Nr. 145770
    >>145766
    >Behörde
    >keine Korruption
    Ahahahaha!

    t. Beamter
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 22:42:28 GMT Nr. 145784 SÄGE
    >>145770
    >t. Beamter
    Eigentlich solltest du dafür gebannt werden.


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