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  • [l] Sagten wir Sabotage bei den Unterseekabeln in der Ostsee?Nun, ... Effe ## Mod Sun, 19 Jan 2025 20:30:03 GMT Nr. 145652
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    Sagten wir Sabotage bei den Unterseekabeln in der Ostsee?

    Nun, äh, wir meinten natürlich bedauerliche Unfälle [0], denn sonst zahlen die Versicherungen ja nicht.

    [0] https://www.washingtonpost.com/world/2025/01/19/russia-baltic-undersea-cables-accidents-sabotage/

    https://blog.fefe.de/?ts=9973a01e
  • [l] Felix Sun, 19 Jan 2025 20:33:09 GMT Nr. 145654
    >Unfälle
    Umfälle?
  • [l] Felix Sun, 19 Jan 2025 20:39:09 GMT Nr. 145655
    JPG 1252×1252 111.4k
    Weiß ich nicht
  • [l] Felix Sun, 19 Jan 2025 21:58:40 GMT Nr. 145665 SÄGE
    >>145655
    Pass auf! Dein IhKuhuh!
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 02:55:09 GMT Nr. 145684
    Das heisst die Versicherungen zahlen nicht für Nordstream? o.O
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 08:49:05 GMT Nr. 145688
    >>145684
    >Nordstream
    Die Amerikaner wollten das günstig kaufen und dann wieder eröffnen:

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/nord-stream-us-milliardaer-will-pipeline-ersteigern-a-a6ffb8a3-dd75-48a7-85a2-80cc0378eac6
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 09:02:22 GMT Nr. 145689
    >>145688
    Also quasi Wegelagerei. Die wollen am Gas der Russen mitverdienen? Naja, immer noch besser als die aktuelle Situation.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 09:34:07 GMT Nr. 145690
    >>145688
    Sie können gerne ein unbrauchbares Stahlbetonrohr in der Ostsee kaufen:
    >Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 10:32:53 GMT Nr. 145698
    >Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist.

    wat

    Wo gibt es denn bitte sowas, ausser z.b. in Sibirien? Solche Projekte sind immer bürokratisch verteilte Institutionen.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 11:08:20 GMT Nr. 145702
    >>145690
    War die Betreibergesellschaft nicht nach Schweizer Recht organisiert? Oder bringt Felix da etwas durcheinander?
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 11:09:47 GMT Nr. 145703
    >>145702
    So oder so ist es aber kein Problem. Macht man halt eine GmbH als Tochterfirma. Machen internationale Konzerne doch ständig. Oder man ändern einfach die Gesetze. Wenn die Amis das diktieren, dann macht die BRiD das schon.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 11:17:36 GMT Nr. 145705 SÄGE
    >>145702
    Tatsache.
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nord_Stream_2_AG
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 11:48:38 GMT Nr. 145709
    >>145702
    >>145705
    >Am 26. Januar 2022 wurde die Tochtergesellschaft Gas for Europe GmbH mit Sitz in Schwerin gegründet.[6] Geschäftsführer war der frühere E.ON Global Commodities-Manager Reinhard Ontyd. Auf dieses Gastransportunternehmen wurde das Eigentum an dem 54 Kilometer langen deutschen Abschnitt der Pipeline sowie die Anlandestation in Lubmin aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes übertragen.[7]

    >>145703
    >Macht man halt eine GmbH als Tochterfirma. Machen internationale Konzerne doch ständig.
    Das geht auch nicht, sondern die muss dann auch die Vermögenswerte und das Personal halten:
    >Die Beschlusskammer hat am 16.11.2021 das Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist eine Rechtsformänderung bei der Nord Stream 2 AG. Diese hat sich dazu entschieden, eine Tochtergesellschaft zu gründen, die Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teilstücks der Pipeline Nord Stream 2 werden soll. Dies führt dazu, dass diese neue Tochtergesellschaft die entflechtungsrechtlichen Vorgaben an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber gemäß §§ 10 bis 10e EnWG einhalten und entsprechende Unterlagen, Nachweise etc. der Beschlusskammer vorlegen muss. Das Verfahren ist daher solange ausgesetzt, bis die Durchführung der Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist sowie die Beschlusskammer in der Lage war, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als dann neue Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 12:27:18 GMT Nr. 145716
    >>145709
    >Das geht auch nicht, sondern die muss dann auch die Vermögenswerte und das Personal halten
    Das klingt jetzt nach keiner großen Hürde. Wenn einem die GmbH gehört, gehört einem ja auch alles, was der GmbH gehört. Das einzige Risiko wäre, dass die GmbH durch irgendeinen staatlichen Eingriff (z.B. bei Krieg) vom Eigentümer zwangsgetrennt wird (so wie Coca Cola damals im zweiten Weltkrieg vom amerikanischen Mutterkonzern, oder auch Merck in den VSA).
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 13:00:52 GMT Nr. 145722
    >>145703
    Hallo Reichsbürgervolltrottel :3
    Na was macht dein Kaiser heute so schönes?
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 14:40:49 GMT Nr. 145728
    >>145722
    Hallo GmbH-Schlafschaf. Hast du schon überlegt, welche der Altparteien es heute werden soll?
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 15:06:58 GMT Nr. 145730
    >>145728
    >Nein, du 😭😭😭
    Es ist doch immer dasselbe mit den Dullies.
  • [l] Felix Mon, 20 Jan 2025 21:11:09 GMT Nr. 145769
    >>145716
    Die obige GmbH ist bereits aufgelöst und das ganze Personal entlassen, das Eigentum an Nord Stream 2 ist scheinbar an die Schweizer AG (welche auch aktuell kein Personal hat) zurückübertragen worden. D.h. würde der US-Investor die Schweizer AG ersteigern, müsste der dann wieder eine neue Firma in Deutschland gründen, das Eigentum auf die Neugründung übertragen und Personal bei der Neugründung einstellen. Dann kann man über eine neue Zertifizierung nachdenken. Eine Zertifizierung, welche die Bundesregierung beliebig aufhalten kann, da:
    >Für die Zertifizierung muss ein Bericht über die Auswirkungen der Pipeline auf die Versorgungssicherheit erstellt werden. Das Wirtschaftsministerium hat diesen zum Ende der letzten Legislaturperiode zwar erstellt und festgestellt, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet sei, doch hat die Bundesregierung diesen Bericht nun am 22.02.2022 zurückgezogen und somit das Verfahren gestoppt.


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