>>145716Die obige GmbH ist bereits aufgelöst und das ganze Personal entlassen, das Eigentum an Nord Stream 2 ist scheinbar an die Schweizer AG (welche auch aktuell kein Personal hat) zurückübertragen worden. D.h. würde der US-Investor die Schweizer AG ersteigern, müsste der dann wieder eine neue Firma in Deutschland gründen, das Eigentum auf die Neugründung übertragen und Personal bei der Neugründung einstellen. Dann kann man über eine neue Zertifizierung nachdenken. Eine Zertifizierung, welche die Bundesregierung beliebig aufhalten kann, da:
>Für die Zertifizierung muss ein Bericht über die Auswirkungen der Pipeline auf die Versorgungssicherheit erstellt werden. Das Wirtschaftsministerium hat diesen zum Ende der letzten Legislaturperiode zwar erstellt und festgestellt, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet sei, doch hat die Bundesregierung diesen Bericht nun am 22.02.2022 zurückgezogen und somit das Verfahren gestoppt.