Wobei es bei dem Beschlagnahmeverbot der Gesundheitskarte nicht um Datenschutz geht sondern dass einem Betroffenen nicht die Möglichkeit erschwert werden soll, medizinische Hilfe zu bekommen.
Wie das mit der medizinischen Hilfe aussieht, wenn der Server mit der E-Akte bei der Krankenversicherung aus dem Schrank gerissen wurde, ist vielleicht nochmal eine andere Frage.