>"In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist zwischen Trümmer- und Brandschäden zu unterscheiden", erkärt ein Sprecher des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Direkte Schäden, die ein Meteoriteneinschlag am Gebäude oder am Hausrat verursacht, sind nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV nicht abgedeckt.