>>155801>>Sie haben ihn "displiziniert", indem sie ihm keine Lehre zugewiesen haben?
>Unter Anderem, ja.
Felix hat das Purdue-Regelwerk gerade durchgelesen, und dort steht drin:
>The faculty member may be suspended during the proceedings involving him/her only if, in the judgment of the President, his/her continuance should threaten immediate harm to the faculty member, to others, or to the University.
>Unless legal considerations forbid, any such suspension shall be with full pay.
Klingt also für Felix jetzt eher nach einer freidrehenden Privatuni.
>Deswegen lässt man solche Vertragswerke ja auch vor Unterschrift entsprechend prüfen, was da drin steht.
Ergebnis: Friss oder stirb. Tja, hätte er doch mal besser verhandelt!
Merkwürdig, wenn man verbeamtet wird, weiß man hingegen, was drinsteht, und zwar für alle gleich, und nicht ein Uni-interner Wildwuchs, der je nach Uni schon mal komplett unterschiedlich aussehen kann, und wo "Beamter" an einer Privatuni schon mal was ganz anderes als "Beamter" an einer anderen Privatuni bedeuten kann.
>Beamte haben im Übrigen dasselbe Problem.
Beamte haben Institutionsgarantie, abgeleitet aus dem Grundgesetz, bei dem der Wesenskern erhalten bleiben muss. Die Grundsätze des Beurfsbeamtentums stehen damit eben gerade nicht zur Disposition. Dass es vom Charakter eines Beamtenverhältnisses nicht nur auf den Charakter eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrags runtergestuft wird, ist nicht möglich.
Es ist eben etwas vollkommen anderes, ob man grundgesetzlich geschützes Beamtentum hat, oder eine VS-Privatuni, die Beamtentum (schlecht) nachspielt, und dabei insgeheim die Zügel nicht aus der Hand gibt.
Felix ist schon mal gespannt, wie groß das Raunen sein wird, wenn tatsächlich mal so etwas in den VSA vor Gericht geht, und dann sich herausstellt, dass durch klevere Juristerey der Privatuni (und das gravierende juristische Unwissen der Profs.) am Ende die "tenure" hauptsächlich nur Luft&Liebe, aber größtenteils keinen einklagbaren Anspruch auf irgendwas darstellt.