>>156368>Mietzinsen sind Zahlungsverpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis, genauso wie Kreditzinsen Zahlungsverpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis sind. Was soll man da noch beweisen?
Dass "Zahlungsverpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis" plötzlich "Schulden" seinen.
Wenn ich einen ETF-Sparplan mit einer Bank vereinbare, sind das auch Zahlungsverpflichtungen in einem Dauerschuldverhältnis. Es ist im juristische Sinne eine Schuld, aber im ökonomischen Sinne keine Schulden. Den Unterschied wissen auch nur die Allerwenigsten.
Insbesondere aromatisch: Dass zukünftige, hypothetische Zahlungsverpflichtungen aus einem (auch kündbaren) Dauerschuldverhältnis bereits auf den heutigen Tag "Schulden" darstellen sollen.
Das ist es nicht, sondern richtig ist: Die beiden Vorgehensweisen haben unterschiedliche Gewinnhöhen (ja richtig, Gewinn, weil Einkünfte auch berücksichtigt werden), die Differenz zwischen beiden Vorgehensweisen sind die Opportunitätskosten.
>Wenn deine Behauptung stimmen würde, dass ETF besser als Schuldenabbau ist, dann könntest du zur Bank gehen, einen Kredit aufnehmen, und das Geld in einen ETF investieren.
Darf man bei Baukrediten nicht, für die gilt Zweckbindung und man muss die Bank ins Grundbuch schreiben. Wie auch bei anderen Krediten, welche einem eine solche Nutzung untersagen (insbesondere darf mans nicht einfach in Krüpto stecken). Die Bank will übrigens auch Sicherheiten - welche geringer werden, je mehr Kredite man aufnimmt. Die Kreditgeber machen das, weil das, was du sagst, eben genau geht. Nur mit dem (beträchtlichen) Risiko, dass die ETF-Entwicklung die langfristige Entwicklung ist, und die Kredite hingegen kurzfristiger laufen, und man daher das Risiko der höheren Varianz im Zins trägt, das erst auf längere Zeit sich rausmittelt. Man macht es nicht, weil es nicht ginge. Sondern man macht es nicht, weil es auf so kurze Kreditfälligkeiten zu risikoreich ist, und (wegen der fehlerhaften Angaben im Antrag und der fehlerhaften Nutzung des Kredites) als Betrug strafbar ist. Letzteres ist der StGB-Sozialismus.
<Aber dann könnte die Bank einfach das Geld selbst in den ETF investieren!
Richtig. Nur dürfen sie das nicht ohne Einlagen, und wenn sie es ohne Einlagen machen, ist es Bilanzfälschung (Basel III). Es ist der StGB-Sozialismus.
>Dann müssten die Leute ja versuchen, die Zahlungen an ihren Stromanbieter zu reduzieren, da es sich ebenfalls um eine Form von Schulden handelt.
Nö, sie können es auch aus anderen Gründen reduzieren. Z.B., weil sie es durchgerechnet haben.
Es gibt für deine Position ein ganz grundlegendes Problem: Du guckst nur auf "Schulden" (nach deiner Definition). Ich gucke sowohl auf alle Schulden, alle deine "Schulden", als auch auf alles andere, und rechne das durch. Wie willst du da gewinnen können?
Deine Rechnung fehlt übrigens nach. Zahlen statt Ideologie.
Bis dahin sagt Felix zu deinen Pfosten: Bullenkot.