>>154918Ich war bis Dezember im öffentlichen Dienst genau an der ZIS im Jobcenter in einer Großstadt eingestellt. Es war genau
meine Aufgabe diesen Anträgen und Kontaktaufnahmen auszuweichen.
Es war nie leichter einen Antrag zu stellen, dazu hat eine Email oder ein Zettel, dem du in den Briefkasten schmeißen konntest. Da müsse formlos einfach die Intention geäußert werden, dass du Bürgergeld brauchst, deine Personalien stehen und eine postalische Adresse notiert, wo du die Formulare samt genauer Erklärungen, wie du diese auszufüllen müsstest, auch noch eine Auflistung der nötigen Dokumenten, Verträgen und sonstigen Nachweisen, die du in Kopie abgeben müsstest. Hättest du eine Email geschrieben, würde dich ein online Formular erwarten, der eigentlich gar nicht so schlimm ist. Wie dem auch sei, würdest du innerhalb einer Woche von JC kontaktiert werden und es würde ein Gesprächtermin mit dir vereinbart.
Dieser Termin würde in ca. 6-8 Wochen in der Zukunft liegen. Wärest du zur Terminvereinbarung nicht erreichbar, z.B. weil du nicht per Email den Kontakt aufgenommen hast oder auf deinem Zettel keine Telefonnummer hinter gelegt hast, würde dir ein Termin zum Erstgespräch zugewiesen und postalisch mitgeteilt.
Dieser Erstgespräch findet in der ZUG statt. Davor wurde dir bereits zufällig ein Mensch zugewiesen, der vorerst deinen Fall anlegt und die erste Prüfung vornimmt. Mit dieser Person gehst du deinen Antrag noch durch, beantwortest paar Fragen und reichst noch einige Unterlagen und Kontoauszüge ein. Wenn alles vollständig war, geht dein Fall zum dir wieder zufällig zugewiesenen Sachbearbeiter, der deinen Fall für all die nächste Zeit begleitet und die Auszahlungen tätigt. Das kann noch von einer Stunde bis zu einer Woche dauern.
Effektiv vergehen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur ersten Auszahlung 2-3 Monate. Das Geld wird dann rückwirkend am Ende des Bewilligungsmonats auf Ihrem Konto gutgeschrieben, so dass die erste Zahlung wirklich fett ist. Sogar die Kosten der Krankenkasse werden erstattet, soweit diese überhaupt bezahlt worden sind. Die meisten Krankenkassen verlangen gar keine Beiträge, wenn du diesen mitteilst, dass du einen Antrag gestellt hast und z.B. das Schreiben mit der Terminvereinbarung vorlegst. Übrigens, kann dir die Krankenkasse nicht die Leistungen von heute auf morgen sperren. Da muss es eine Vorgeschichte bei dir geben.
Was du da jedoch schilderst, ist sicherlich Eigenverschulden, weil du unkooperativ oder unfähig warst, den Antrag zu stellen. Die Begleitmaterialien sind ausführlich, das Problem ist, dass die Leute zu faul sind, die zu lesen.