>>155551>In Deutschland kann ein verbeamteter Prof. das gesamte Institut, Dekan, Rektor, Landesministerium für Forschung/Bildung/Wissenschaft gegen sich aufbringen - und sich zurücklehnen, weil das Gericht ihm Recht gibt.
Das kommt darauf an, warum er die gegen sich aufbringt. Erbringt er seine Lehrverpflichtung nicht, ist das ein Dienstvergehen und kann zu seiner Entlassung führen. Hält er sich nicht an verbindliche Absprachen zur Lehrverteilung, ist das ein Dienstvergehen und kann zu seiner Entlassung führen. Das ist hüben wie drüben vergleichbar geregelt.
Tenure oder Beamtenstatus sind keine Freifahrtscheine um Blödsinn zu machen. Aber sie schützen vor dem Duckmäusertum eines normalen Angestelltenverhältnisses. Und niemand findet Duckmäuser cool.