Aufmerksame Leser dieses Blogs werden sich noch an die "eidesstattlichen Versicherungen" in der Causa Lindemann [0] erinnern, oder in der Causa Aiwanger [1]. Damals habe ich bereits ausgeführt, dass wenn sich die Presse auf "eidesstattliche Versicherungen" beruft, das überhaupt gar nichts wert ist, ich nannte es gar einen Taschenspielertrick.
Das werden die Journalisten sicher seit dem gelernt haben, richtig? Darauf fallen die jetzt nicht nochmal rein? Doch, klar [2]!
Der rbb hatte ausführlich über angebliche Missbrauchsvorwürfe gegen einen grünen Politiker berichtet, und bei minimaler Rechercher stellt sich völlig überraschend heraus, dass es das eine "Opfer" gar nicht zu geben scheint.
Das ist natürlich hochnotpeinlich für den rbb, denn seriöse Journalisten recherchieren erst und berichten dann, nicht wie der rbb erstmal mit Scheiße bewerfen und dann kleinlaut einräumen, dass man sich hat verarschen lassen.
Jedenfalls, warum ich das überhaupt erwähne: Der rbb fährt genau die Nummer schon wieder.
>Grundlage für die Berichterstattung waren eidesstattliche Versicherungen von Frauen, die mit uns gesprochen hatten. Außerdem gab es anonyme Meldungen an die Ombudsstelle der Grünen, die uns im Wortlaut vorliegen.
Und dann machen sie auch noch einen auf ordentliche Journalisten, weil sie nicht alle dieser Hinweise unhinterfragt weiterverlautsprechert haben. Nein, nein! Nur die guten Vorwürfe haben sie weiterkolportiert!1!!
>Detaillierter berichteten wir ausschließlich über Vorwürfe, bei denen Frauen uns eigenes Erleben eidesstattlich versicherten. Das war deshalb wichtig, weil eine eidesstattliche Versicherung bedeutet, dass sich Menschen strafbar machen, wenn sie in einer solchen schriftlichen Erklärung falsche Behauptungen aufstellen.
Das stimmt schlicht nicht [3]. Eine Versicherung an Eides statt gibt es nur a) gegenüber Behörden und b) die müssen dann besonders qualifiziert sein, um die überhaupt annehmen zu dürfen.
Nichts davon war hier der Fall. Irgendein Knülli von rbb-"Journalist" ist weder eine Behörde noch (offensichtlich!) qualifiziert (man verzeihe mir den Wortwitz).
Für die Frau, der der rbb hier einfach geglaubt hat, um über Leichen gehend eine schöne Story rauspumpen zu können, hat das keine über die sonstigen Aspekte der Tat herausgehenden strafrechtlichen Konsequenzen. Natürlich ist es auch mit vorgetäuschter "eidesstattlicher Erklärung" üble Nachrede [4], über seine Konkurrenten frei erfundene Missbrauchsvorwürfe zu verbreiten.
[0] https://blog.fefe.de/?ts=9a10c3a8
[1] https://blog.fefe.de/?ts=9a116ccb
[2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gelbhaar-vorwuerfe-informantin-strafanzeige-berlin-gruene-pankow.html
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
https://blog.fefe.de/?ts=99742828